Autohaus Jakob GmbH
0661 96913-50

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Zahlungsbedingungen

1.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzug sofort fällig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zahlungsverzugsregeln.

2.

Ist der Käufer Unternehmer, ist der Verkäufer berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

3.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 2 Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Kaufsache an die Transportperson, auf den Käufer über, sofern dieser Unternehmer ist.

§ 3 Liefer- und Leistungszeit

1.

Soll ein verbindlicher Liefertermin vereinbart werden, bedarf dies der Schriftform.

2.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferungen des Verkäufers oder dessen Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

3.

Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

4.

Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von einem halben Prozent für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstandenen Schadens zu verlangen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

1.

Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers.

Ist der Käufer Unternehmer, erfolgen Verarbeitung oder Umbildung stets für den Verkäufer, jedoch ohne Verpflichtung für diesen. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht.

2.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache befugt, diese zu verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet. Sollte sich das Rücktrittsrecht des Verkäufers nicht realisieren lassen, steht diesem in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ein entsprechender Schadensersatz zu.

§ 5 Rechte des Käufers wegen Mängeln

1.

Ansprüche wegen Mängeln stehen dem Käufer, wenn er Unternehmer ist, nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt im Übrigen für Verbraucher ein Jahr ab Lieferung der Produkte.

2.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Käufers, die nicht der Frist des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware, sofern der Käufer Unternehmer ist und seiner in § 7 Ziffer 1. geregelten Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Ist der Käufer Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, die nicht der Frist des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Bei gebrauchten Teilen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware; dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht für sonstige Schäden, soweit diese sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Ist der Käufer Unternehmer, sind Mängelansprüche bei gebrauchten Teilen ausgeschlossen.

3.

Der Verkäufer ist nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt, wenn der Käufer Unternehmer ist. Ist der Käufer Verbraucher, so kann der Käufer zunächst zwischen Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung wählen. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung für den Käufer keine erheblichen Nachteile beinhaltet. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer als Verbraucher nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

4.

Ansprüche wegen Mängeln gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§ 6 Haftung

1.

Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz/Arglist oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters, Erfüllungsgehilfen, Angestellten oder Arbeitnehmer des Verkäufers beruhen. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2.

Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für die Haftung für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 7 Schlussbestimmungen

1.

Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

2.

Dasselbe gilt, wenn der Käufer Verbraucher ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder keinen Wohnsitz oder wenn der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3.

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Verbraucherinformation gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.

Unsere E-Mailadresse lautet: info@auto-jakob.de

Abbildungen zeigen Sonderausstattung.